(5) Schaffung eines Pendants zum Bevollmächtigten für die deutsch-französischen Beziehungen in Frankreich

Der Bevollmächtigte der Bundesrepublik Deutschland für die deutsch-französischen      Beziehungen ist für die Zusammenarbeit der beiden Staaten in den Bereichen Bildung und Kultur zuständig. Er vertritt in diesen Bereichen die Bundesländer und stimmt ihre Positionen miteinander ab. Er tritt an die Stelle der in Deutschland nicht existierenden Bundesministerien für Kultur und Bildung, wofür die Länder zuständig sind. In Frankreich besitzt er folglich zwei Ansprechpartner: einen für Kultur und einen für das Bildungswesen, was die Kommunikation erschwert. Einen einzigen politischen Ansprechpartner in Frankreich ernennen, der auch die deutsch-französische Zusammenarbeit auf Ebene der Länder und Regionen repräsentiert, um ein starkes Zeichen zu setzen für die deutsch-französische Zusammenarbeit auf den grundlegenden Gebieten Kultur und Bildung.

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