(26) Einführung einer deutsch-französischen Lohn- bzw. Einkommenssteuererklärung

Abkehr von der juristischen Annahme, dass ins Ausland entsendete Mitarbeiter automatisch über sehr hohe Einkünfte verfügen, was in Europa nicht mehr zutrifft. Eine vereinfachte und zweisprachige Einkommenserklärung würde es ermöglichen, die Einnahmen aus beiden Ländern gemeinsam anzugeben, den Einzug der Steuern zu vereinfachen und Dop- pelzahlungen zu verhindern.

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