(28) Einrichtung einer Behörde für die Anerkennung von im Ausland gewonnenen Kenntnissen und Fähigkeiten

Die im Ausland gewonnenen Kenntnisse und Fähigkeiten besser beachten und die Wiedereingliederung in die Arbeitswelt vereinfachen. Die Behörde könnte eine komplette Bilanz der erworbenen Kompetenzen aufstellen und ihre Anerkennung vornehmen. Dieses System könnte auf alle längeren Aufenthalte im europäischen Ausland übertragen werden.

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