(6) Die Ernennung eines gemeinsamen Botschafters in einigen Drittländern

Frankreich und Deutschland besitzen bereits gemeinsame Generalkonsulate und Botschaften wie zum Beispiel in Banja Luka in Bosnien-Herzegowina. Diese gemeinsamen Vertretungen weiterführen und ausdehnen. In bestimmten Drittländern (z.B. in Entwicklungsländern), in denen Frankreich und Deutschland gemeinsame Positionen vertreten, mit einer Stimme sprechen. In Grundsatzfragen wie Entwicklungshilfe, Menschenrechte oder Umweltschutz nach außen eine unerschütterliche Einheit demonstrieren.

© 2010 All Contents GmbH